Geschichte der Heilsarmee in der Schweiz
Von Frankreich
her kam 1882 die Heilsarmee auch in die Schweiz. Den ersten Versammlungen
in Genf folgte sofort Verfolgung. Die Salutisten wurden nicht nur
zusammengeschlagen, sondern mit den verschiedensten Gegenständen
zum Teil schwer verletzt.
Die Behörden ergriffen die Partei der
Verfolger und so wurden die Salutisten auch im Gefängnis eingesperrt.
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La Maréchale
(Catherine Booth-Clibborn)
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Misshandlungen
von Salutisten und Freunden der Heilsarmee dauerten jahrelang an.
Ein Pfarrer verlor durch seine freundliche Einstellung der Heilsarmee
gegenüber sogar seine Stelle.
Sich immer weiter verbreitend, drang die Heilsarmee im Jahr 1885 in
die deutsche Schweiz vor. In einem grossen Prozess wurde die Heilsarmee
dann 1886 in Zürich als religiöse Gemeinschaft anerkannt.
Nach und nach liessen die verschiedenen Kantone die Ausnahmegesetze gegen die Heilsarmee fallen, aber noch 1888 wurde Kapitänin Charlotte Stirling, eine schottische Offizierin, 100 Tage im Schloss Chillon gefangengehalten, denn sie hatte Kindern Religionsunterricht erteilt.
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Im gleichen
Jahr wurde die Heilsarmee vom Bundesgericht als religiöse Körperschaft
anerkannt. Obwohl Bundespräsident Ruchonnet im Jahr 1890 erfolgreich
eine glänzende Verteidigungsrede gegen die Petitionen, welche
die Heilsarmee aus dem Land treiben sollte, hielt, dauerte es noch
Jahre, bis schliesslich auch in Genf die letzten dieser Ausnahmegesetze
keine Anwendung mehr fanden. Bis dahin unterstand das Heilsarmeewerk
in der Schweiz dem französischen Hauptquartier in Paris. Erst
1901 wurde die Schweiz ein eigenes Territorium.
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Oberst A. Clibborn brachte die Heilsarmee
nach Genf
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Seit über 100 Jahren veranstaltet die Heilsarmee in der Schweiz am Auffahrtstag ein grosses Fest. Dieses Foto zeigt Salutisten am Auffahrtsfest 1895 in Zürich.
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Das erste Sozialheim
in der Schweiz entstand schon 1894 in Zürich. Kommissär
E. Booth-Hellberg gründete dann 1903 die "Genossenschaft
für die Sozialwerke in der Schweiz". |
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